Corona Sonderzeiten: Ich hoffe sie können bald wieder ihren Urlaub auch in meinem Haus geniessen. Durch die Sonderregeln in Portugal ist dies derzeit NICHT möglich.Sie dürfen nicht einreisen. Gerne dürfen Sie Buchungsanfragen stellen. Entgegen der normalen Regelungen können Sie kostenlos stornieren, sollte Portugal weiter ein Einreiseverbot in Ihrerem Buchungszeitraum festlegen oder sie NACHWEISLICH wegen Infektion an Corona nicht reisen dürfen

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Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (Strom, Wasser, Endreinigung) sind im Miepreis enthalten. Zuschläge erfolgen bei Nutzung des Hauses mit mehr als 4 Personen, Nutzung der Ölheizung bzw. Verbrauch von Kaminholz.

 

3. Übergabe des Mietobjektes

Beanstandungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

 

4. Sorgfältiger Gebrauch

 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

Bei Mitnahme von Hunden oder anderen Tieren ist dafür Sorge zu tragen, das die Tiere nicht auf das Grundstück urinieren bzw. Kot hinterlassen. Nebenwirkungen durch Hundeflöhe/Läuse etc. sowie deren Beseitigung nach Abreise gehen zu Lasten des Mieters. Zusätzlich kann Schadenersatz bezüglich eventuellem Einnahmeausfall des Vermieters geltend gemacht werden, sofern Folgemieter das Haus auf Grund der Desinfektion nicht terminegrecht nutzen können.

 

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter leistet eine Kaution bei Vertragsabschluß in Höhe 100 €, die nachordnungsgemässer Übergabe binnen 5 Werktagen (Ausgang Vermieter) zurück überwiesen wird. Die Kaution ist mit der ersten Rate zu überweisen.

 

6. Annulierung des Vertrages

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: Die Bedingungen/Gebühren sind im Vertrag ausgewiesen. Sie können sie auch hier auf der Seite nachlesen! Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

 

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

 

8. Haftung

 Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Vermieters vereinbart.

 

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